Hexennacht und Maifrühstück fallen aus
Wegen der Coronakrise müssen bundesweit Veranstaltungen abgesagt und verschoben werden. Auch in Schmißberg läuft in diesem Jahr nicht alles wie geplant.
vom 1. April 2020
Wegen der Coronakrise müssen bundesweit Veranstaltungen abgesagt und verschoben werden. Auch in Schmißberg läuft in diesem Jahr nicht alles wie geplant.
vom 1. April 2020
Die Coronakrise hat jetzt auch Auswirkungen auf die Hexennacht sowie das Maifrühstück in Schmißberg.
Das traditionelle Abrennen des Maifeuers in der Hexennacht wird wegen der Coronakrise ausfallen. Aus diesem Grund ist es auch verboten, auf dem Maifeuerplatz auf dem Stabsberg Äste und Holzschnitt abzuladen.
Die Freiwillige Feuerwehr Schmißberg wird gegebenenfalls über eine Änderung des Verbots oder einen Ersatztermin auf schmissberg.de zeitnah informieren.
Ebenso abgesagt sind auch das gemeinsamen Aufstellen des Maibaums sowie das Fest nach dem Abrennen des Maifeuers am und im Schmißberger Schlachthaus.
Ebenfalls von der Absage betroffen, ist das beliebte und gemeinsame Maifrühstück im Gemeinschaftshaus am 1. Mai. Das Frühstück wird normalerweise vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schmißberg veranstaltet. Es lockt jährlich mehr als 100 Gäste in die Gemeinde.
Das Frühstück gehört neben dem Haxenessen und dem Brunnenfest zu den größten Veranstaltungen in Schmißberg. Die Feste werden im Laufe des Jahres von vielen ehrenamtlichen Helfern veranstaltet werden.
In der Gemeinde können derzeit aber nicht nur keine Feste veranstaltet werde. Es gibt weitere Einschränkungen. Wegen der Corona-Krise musste schon der Spielplatz gesperrt werden. Außerdem dürfen derzeit im Gemeinschafts- und Schlachthaus keine Gäste bewirtet werden. Wann sich die Lage wieder entspannt, ist derzeit noch unklar. Das soll nach Angaben der Landesregierung von den Infektionszahlen abhängig sein.
Die Regel des Landes ändern sich jedoch regelmäßig. Über die aktuellen Regeln informiert das Land Rheinland-Pfalz auf seiner Internetseite. Dort stellen die Landesbehörde auch die aktuell geltende Fassung der Corona-Bekämpfungsordnung online.