Dorfchronik

Scheidungskampf und Kappesköpfe: Alles über die Zwangsehe Schmißberg-Elchweiler

Die Doppelgemeinde Elchweiler-Schmißberg war eine Zwangsehe, eingefädelt von den Nationalsozialisten. Kein Wunder also, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Gemeinden wieder ihre eigenen Wege gehen wollten. Doch das war schwierig.

vom 1. Februar 2024 I von Rudi Weber

Die Gemeinde Schmißberg von oben im Februar 2022.

Dieser Text ist zu erst in der Schmißberger Dorfchronik „Schmißberg 1367 bis 2022“ erschienen.

Die Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 kennzeichnet den Wendepunkt von der Weimarer Republik zur nationalsozialistischen Diktatur. Ohne Verzögerung begannen die Faschisten 1933 den Staat nach ihren Vorstellungen zu straffen und umzubauen.

Mit dem „Gesetz, betreffend die Vereinfachung und Verbilligung der öffentlichen Verwaltung“ vom 27. April 1933, welches ohne vorherige Beteiligung des Oldenburgischen Landtages verabschiedet wurde, begann die Eingliederung des Nachfolgestaates des ehemaligen Großherzogtums Oldenburg in den NS-Staat. Auch bei einer zweiten Oldenburgischen Verwaltungsreform vom 22. September 1933, von der dann auch die Birkenfelder Enklave betroffen war, waren weder der Oldenburgische Landtag, der im November 1933 aufgelöst wurde, noch die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden in irgendeiner Weise beteiligt. Nicht einmal eine Anhörung der vorher selbstständigen Gemeinden Elchweiler und Schmißberg hatte stattgefunden. Was sich anderenorts im Laufe der Jahrzehnte etablierte (Idar-Oberstein, Wilzenberg-Hußweiler usw.) funktionierte nicht überall.

Nationalsozialisten schafften kommunale Selbstverwaltung ab

Diskussionen über die zunehmende diktatorische Ausrichtung des Staates wurden unterdrückt. Die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) vom 30. Januar 1935 (Reichsgesetzblatt I, S. 49 ff) schaffte die kommunale Selbstverwaltung ab. Wahlen gab es nicht mehr. Die Bürgermeister – fast ausnahmslos NSDAP-Mitglieder – wurden durch die NSDAP berufen. Die Leitung der Gemeinde ging nach dem „Führerprinzip“ auf die Person des Bürgermeisters über, die NS-Leitlinie war: Autorität nach unten – Verantwortung nach oben. Zeitzeugen berichteten, dass Reinhard Ranft – Bürgermeister der Doppelgemeinde Elchweiler-Schmißberg – ab April 1937 das Führerprinzip unterstrich. Er soll zu den Sitzungen mit den Gemeinderäten in SA Uniform und umgeschnallter Pistole erschienen sein. Die ebenfalls berufenen Gemeinderäte hatten keinerlei Kontrollfunktion mehr. Ihre Hauptaufgaben waren, den Maßnahmen des Bürgermeisters „in der Bevölkerung Verständnis zu verschaffen.“ (DGO, § 48)


Dorfchronik

Dieser Artikel ist Teil der im Herbst 2022 erschienenen Schmißberger Dorfchronik „Schmißberg 1367 bis 2022“. Die Chronik mit mehr als 230 Seiten kann zum Preis von 23 Euro bei Ortsbürgermeister Rudi Weber (06782 – 40439) erworben werden.


Rückblickend stellte der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Dr. Paul Brenner 1960 fest: „In dem vorliegenden Falle bestand aber zur Vereinigung nicht nur kein Bedürfnis: sie hat sich vielmehr, wie in mehreren anderen Fällen, als unzweckmäßig und für die Erfüllung kommunalpolitischer Aufgaben hemmend erwiesen. Wäre damals demokratischen Grundsätzen gemäß der Wille der betroffenen Bevölkerung entscheidend gewesen, dann wären die Ortsteile Elchweiler und Schmißberg noch heute zwei selbstständige Gemeinden, wie je zuvor.“

Schmißberg und Elchweiler verfügten vor der Zusammenlegung über eine eigene, der damaligen Zeit entsprechende Infrastruktur, beispielsweise eine Wasserleitung, Feuerlöschgeräte, eine Dreschmaschine und Obstkelter. Auch hatte jede Gemeinde ihre eigenen Gemeindeländereien und Waldbesitz sowie ihren eigenen Friedhof.

Schmißberger fühlten sich oft zurückgesetzt

In der Doppelgemeinde konnten gemeinnützige Anlagen jeweils nur in einem Ortsteil verwirklicht werden. Der andere Teil – fast immer die Schmißberger – fühlten sich zurückgesetzt. „Der gleiche Zustand ergab sich auch bei den laufenden Aufgaben der Wegeunterhaltung und so weiter. Selbst bei größter Objektivität können Meinungsverschiedenheiten niemals vermieden werden. Sie verstärken sich besonders dann, wenn der eine Gemeindeteil ein Übergewicht in der Gemeindevertretung gegenüber dem anderen Gemeindeteil besitzt. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass an die Stelle des gut nachbarschaftlichen Verhältnisses vor der Zusammenlegung heute Unzufriedenheit und Misstrauen getreten ist.“

Mitte der 1950er Jahre des letzten Jahrhunderts hatte sich die Stimmung sehr verschlechtert, unter anderem weil die Mehrheit der Elchweilerer Stimmberechtigten auch nur Elchweilerer in den Gemeinderat gewählt hatten, was dazu führte, dass erstmals 1955 ein Trennungsantrag der Schmißberger Bürger eingereicht wurde, der von den Elchweilerern auch befürwortet wurde. Nachdem sich der Kreisausschuss in zwei Beschlüssen gegen eine Trennung ausgesprochen hatte, wurde die Angelegenheit von der Bezirksregierung bis nach den Kommunalwalen 1956 ruhen gelassen und auch dann nicht weiterbearbeitet. Auf erneute Initiative der Schmißberger Gemeinderatsmitglieder mit Datum vom 15. März 1957 wurde schließlich ein Antrag an das Ministerium des Innern des Landes Rheinland-Pfalz gesandt, in dem erneut um die Zustimmung zur Trennung der ehemals selbstständigen Gemeinde gebeten wurde. Um der Angelegenheit mehr Gewicht zu verleihen, wurde der Trennungsantrag von den Bürger und Bürgerinnen der beiden Gemeinden mit unterschrieben.

Von den stimmberechtigten Elchweilerern unterschrieben den Antrag 53 Personen, was knapp über 90 Prozent waren. Die 45 stimmberechtigten Schmißberger unterschrieben alle, also zu 100 Prozent. Vielleicht sahen die Protagonisten auch einen Ansporn in der Entwicklung in anderen ehemals zwangsvereinten Doppelgemeinden, wie Gollenberg – Ellenberg, denen es inzwischen gelungen war eine Trennung herbeizuführen.


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In dem Trennungsantrag von 1957 wird dargelegt, dass beide Gemeinden davon ausgehen, ihre Aufgaben zukünftig auch alleine erfüllen zu können. Elchweiler hatte 120 Einwohner und eine Banngröße einschließlich Gemeindewaldbesitz von 212 Hektar. Schmißberg hatte nur 70 Einwohner und eine Größe von 167 Hektar. Für beide Gemeindeteile standen finanzielle Mittel für die Aufforstung von 35 beziehungsweise 33 Hektar zur Verfügung. Jedenfalls zog sich die Angelegenheit hin und erst mit Verfügung vom 8. Mai 1959 lehnte das Ministerium des Innern es erneut ab, einem Gesetzentwurf über die Auflösung der Doppelgemeinde und Neubildung der eigenständigen Gemeinden Elchweiler und Schmißberg näherzutreten.

Anwalt sollte Trennung forcieren

Am 8. Februar 1960 hielt der Leiter des Kommunalreferates bei der Bezirksregierung Koblenz und zuständiger Referent für „kommunale Trennungsabsichten“ Regierungsdirektor Holz einen Vortrag in Birkenfeld. Ob hier von einigen Schmißberger Gemeindevertretern, die der Landtagsabgeordnete Dr. Paul Brenner (CDU) explizit eingeladen hatte, schon ein wenig „das Eis gebrochen werden konnte“, ist nicht bekannt. Jedenfalls beauftragten die Schmißberger im Anschluss den Rechtsanwalt Dr. Brenner mit der Wahrnehmung ihrer Interessen.

Dr. Brenner fasste nochmals in einem Schreiben an das Ministerium des Innern die Historie der „Willkürmaßnahme“ aus dem Jahr 1933 zusammen. Darin tritt er der Auffassung entgegen, dass die Trennungsabsichten nur in persönlichen Differenzen der Vertretungskörperschaften oder der Bevölkerung begründet sei. Zwar sei das frühere gutnachbarschaftliche Verhältnis inzwischen so zerrüttet, dass es sogar zwischen dem Ersten Beigeordneten aus Schmißberg und dem Bürgermeister aus Elchweiler während einer Gemeinderatssitzung zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen sei, objektiv betrachtet könnten aber beide Gemeinden nicht zu einer Einheit zusammenwachsen. Schon die topografischen Verhältnisse sprechen dagegen: Elchweiler liegt im Tal, Schmißberg auf der Höhe, die Entfernung zwischen beiden Dörfern beträgt etwa zwei Kilometer. Auch während der 27-jährigen Zwangsvereinigung seien sich die beiden Ortsteile baulich nicht näher gerückt. Auch führt Dr. Brenner unter anderem an, dass zwei „Probehaushaltspläne“, die vom Gemeinderat mit Unterstützung eines Experten erarbeitet worden seien, belegen, dass beide Gemeinden auch finanziell gut alleine zurechtkommen könnten.

Zuletzt weist Dr. Brenner darauf hin, dass in einer erneuten Befragung der Wahl berechtigten beider Ortsteile am 28. März 1960 sich 98 Prozent für eine Trennung entschieden hätten.

Schon vier Wochen später antwortet der Innenminister: „Auf ihr vorgenanntes Schreiben habe ich die Bezirksregierung in Koblenz beauftragt, die Angelegenheit erneut zu überprüfen und insbesondere die Probehaushaltspläne zu würdigen.“


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Dieser Artikel ist Teil der im Herbst 2022 erschienenen Schmißberger Dorfchronik „Schmißberg 1367 bis 2022“. Die Chronik mit mehr als 230 Seiten kann zum Preis von 23 Euro bei Ortsbürgermeister Rudi Weber (06782 – 40439) erworben werden.


Boykott erhöhte Druck auf Politik

Nun wollten sich die Trennungswilligen aber nicht mehr jahrelang hinhalten lassen und entschlossen sich zu einem aufsehenerregenden Schritt. Kurz vor der Kommunalwahl am 23. Oktober 1960 wurde der Kreisverwaltung Birkenfeld mitgeteilt, dass der gesamte Gemeinderat zurückgetreten sei. Dass er nicht gewillt sei, die Geschäfte der Gemeinde weiter zu führen und bei der Kommunalwahl tätig zu werden. Boykott sozusagen! Die Kreisverwaltung reagierte mit Zuckerbrot und Peitsche. Eine „Sabotierung der Gesetze“ würde nicht hingenommen, dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten wurden empfindliche Strafen und unter Umständen Haftbarmachung für die zu erwartenden Mehrkosten angedroht. Auch dem berufenen Wahlvorstand wurden Geldstrafen in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme an der Kommunalwahl keinerlei Nachteile für das Anliegen der Trennung bedeuten würde. Im Falle der Trennungsgenehmigung würden zwei neue Gemeindevertretungen in den beiden Ortsteilen gewählt werden könnten.

Die Rebellen lenkten ein und so kam ein Jahr später – endlich – der große Tag: „Durch Landesgesetz vom 9.11.1961 (GVBl., S. 225), das am 1.1.1962 in Kraft tritt, werden die Gemeinde Elchweiler – Schmißberg und die derzeitige Gemeindevertretung aufgelöst.“ Der Landwirt Richard Molter wurde zum Beauftragten der Gemeinde Schmißberg bestellt. Er hatte die Aufgabe, insbesondere die Wahl zur Gemeindevertretung vorzubereiten und einen vorläufigen Haushaltsplan aufzustellen. Nach der folgenden Wahl am 11. Februar 1962 hatte Schmißberg auch politisch seine Selbstständigkeit wiedererlangt. Bürgermeister Molter sagte auf der dritten Sitzung des Gemeinderates in seiner Begrüßungsansprache, an dem als Gäste Landrat Dr. Beyer und Amtsbürgermeister Schellow teilnahmen, dass nun der „Bremsklotz beseitigt und die Schranken geöffnet (sind).“

Trennung war bürokratischer Superaufwand

Damit war aber mitnichten alles gut. Wie nach vielen Scheidungen, die keine wirklichen Liebesheiraten waren, kam es zu einem jahrelangen Streit zwischen Elchweiler und Schmißberg. Es ging um die Aufteilung der Wertgegenstände und des Vermögens. In einem umfangreichen Schriftverkehr der Amtsverwaltung Birkenfeld (Nahe) kann man aus heutiger Sicht nicht ohne Schmunzeln nachvollziehen, wie penibel miteinander „abgerechnet“ wurde. Immer wieder musste die Amtsverwaltung vermittelnd um Kompromisse ringen. Kassenbestand und Rücklagen ließen sich noch relativ problemlos aufteilen.


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Grundstücksfragen und bewegliche Vermögensgegenstände bereiteten größere Probleme. Soll mit Blick auf die Viehwaage und die sich daraus ergebenden Abschreibungswerte eine Nutzungsdauer von 30 oder 40 Jahren angesetzt werden? Was soll mit der einen, vorhandenen, gemeinsam im Jahr 1955 gekauften Tragkraftfeuerspritze, der Viertonfanfare und dem Feuerwehrkarren passieren?

Die Liste der ungeklärten Fragen war lang, die Lösung oft sehr penibel. Der Zeitwert einer am 19.5.1952 angeschafften Kofferschreibmaschine „Olympia“ mit einem Anschaffungswert von 386,50 Deutsche Mark wurde – wie viele andere Wertgegenstände auch – im Verhältnis 56,52 Prozent (Elchweiler) zu 43,48 Prozent (Schmißberg) aufgeteilt. Beim Erlös aus dem Verkauf des gemeinsam angeschafften Zuchtbullens verfuhr man anders. Die 1369,13 DM wurden im Verhältnis der deckfähigen Kühe geteilt: Elchweiler 70 Tiere = 60,9 % = 833,80 DM, Schmißberg 45 Tiere = 39,1 % = 535,33 DM. Gegenstände, deren Wert nicht mehr genau zu bestimmen war, wurden je zur Hälfte aufgeteilt, bspw. werden genannt: Ein Hammer, zwei Kluppen, ein Meißel, ein Klauenschere, ein Meßrute. Über den Verbleib von Pfählen müssten noch „Ermittlungen angestellt“ werden.

1964: Elchweiler-Schmißberg offiziell und vollständig geschieden

Schließlich konnte die Kreisverwaltung Birkenfeld im Juli 1964 feststellen: „Die zwischen den Gemeinden Elchweiler und Schmißberg getroffenen Auseinandersetzungsvereinbarungen vom 3. Juni 1964 wurden mit Verfügung vom 10. Juli 1964 Az.: 10/029–020–01 des Landratsamts Birkenfeld als Aufsichtsbehörde bestätigt. (…) Die Vermögenstrennung gilt damit endgültig als vollzogen.“

An der Stelle sei erwähnt, dass es 1969 auch von Seiten der rheinland-pfälzischen Landesregierung Bestrebungen gab, Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern gegen ihren Willen aufzulösen und aus ihnen neue Gemeinden zu bilden oder sie in Nachbargemeinden einzugliedern. Nicht mit den Schmißbergern! In einer stark besuchten Protestversammlung im Gemeinschaftshaus wurde eine Resolution verabschiedet, in der es unter anderem hieß: „Ganz abgesehen davon, dass Ermächtigungen dieser Art an eine unselige Vergangenheit erinnern, sind Zusammenlegungen in den meisten Fällen dazu geeignet, das kommunalpolitische Leben in diesen Gemeinden zu lähmen.“


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War alles schlecht zwischen 1933 und 1961?

Bestimmt nicht. So verlief eine Flurbereinigung im Zeitraum 1954 bis 1958 in geordneten Bahnen. Es ging nicht nur darum, aus einer Vielzahl zerstückelter Parzellen besser zu bewirtschaftende, größere Parzellen zu schaffen, es sollten auch ganz pragmatisch durch Tausch von Ländereien bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Zum Beispiel sollten generell alle Parzellen durch öffentliche Wirtschaftswege erreichbar sein. Auch sollten die Elchweilerer nicht mehr mühsam mit ihren Kuhgespannen auch den hohen (Schmißberger) Stabsberg fahren müssen. In der Folge taten sich fast alle landwirtschaftlichen Betriebe aus Schmißberg zusammen, um nun die größeren Flächen durch Anschaffung von Maschinen, wie einen gemeinsamen Mähdrescher, besser bewirtschaften zu können.

Auf die positive Rolle, die der Landtagsabgeordnete Brenner im Trennungsprozess gespielt hat, habe ich bereits hingewiesen. Als er 1988 starb, schrieb seine Familie in seiner Todesanzeige: „Sein goldener Humor wird uns fehlen.“ Dazu passt, dass er auf die Frage von Richard Molter, was die Gemeinde ihm für seine Bemühungen schulde, antwortete: „Von jetzt an, will ich von Schmißberg solange ich lebe, jedes Jahr zwo Kappeskepp krien.“ Richard Molter und sein Nachfolger Erich Geiß fuhren jedes Jahr einmal nach Birkenfeld. Sie brachten Dr. Brenner bis zu seinem Tod zwei Kappesköpfe.

Schlussendlich bleibt nur noch anzumerken, dass Elchweiler und Schmißberg wieder zu einem friedlichen Nachbarschaftsverhältnis zurückgefunden haben.


Quellen/Literaturnachweise

  1. Dr. Paul Brenner, Schreiben vom 07.Juni 1960 an Herrn Staatsminister Wolters betr. Antrag der Gemeinde Elchweiler-Schmißberg auf Trennung beider Ortsteile …
  2. Antrag auf Trennung der Doppelgemeinde Elchweiler-Schmißberg vom 15. März 1957
  3. Ministerium des Innern, Rheinland-Pfalz, Az.:322-36/0 vom 05. Juni 1957; Schreiben an Herrn Hans Bruns, Mitglied des Landtages Betr.: Antrag auf Trennung der Doppelgemein- de Elchweiler-Schmißberg vom 18.3.1957
  4. Dr. Paul Brenner, 1960
  5. Ministerium des Innern, Brief vom 7. Juli 1960 an Abgeordneten Dr. Paul Brenner Betr.: Durchführung der Gemeindeordnung Az.: 322-13/0
  6. Kreisverwaltung Birkenfeld, Brief vom 17. Oktober 1960 an den Herrn Bürgermeister Elchweiler-Schmißberg betr.: Wahl am 23. Oktober 1960, hier: Telefonische Mitteilung über Rücktritt des Gemeinderates und des Wahlvorstandes
  7. Schreiben des Landratsamt Birkenfeld vom 8. Dezember 1961 an Herrn Richard Molter Az.: 10/029-020-01; s. auch Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 41 vom 17. November 1961
  8. Richard Molter, Handschriftliche Aufzeichnung ohne Datum
  9. Sitzung der Gemeindevertretung Schmißberg am 3. Juni 1964, Beschlussfassung zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen der Gemeinden Elchweiler und Schmißberg
  10. Schreiben der Amtsverwaltung Birkenfeld, Abt. II vom 30. Juli 1964 an den Herrn Bürgermeister in Schmißberg
  11. Nahe Zeitung vom 27. Januar 1969


Disclaimer – Dorfchronik

Die im Herbst 2022 erschienene Schmißberger Dorfchronik stellt eine beeindruckende Lektüre dar. Die Dorfchronik erhellt nicht nur die Geschichte Schmißbergs ab der ersten urkundlichen Erwähnung 1367, sondern behandelt auch die zahlreichen archäologischen Funde aus keltischer und insbesondere auch aus römischer Zeit. Florian Tanz vom Fachbereich Klassische Archäologie der Uni Trier stellt in der Schmißberger Dorfchronik beispielsweise in einem reich bebilderten Aufsatz die Forschungsgeschichte und die zahlreichen Befunde aus dem heutigen Schmißberger Umfeld dar.

Dorfchronik behandelt auch gesellschaftliches Leben

Daneben enthält die Dorfchronik aber auch zahlreiche Texte von Schmißbergerinnen und Schmißbergern, die das gesellschaftliche Leben der Gemeinde in der Vergangenheit und der Gegenwart abbilden. Darunter beispielsweise Berichte über die Feste in der Gemeinde sowie der Umbau des Schmißberger Schlachthauses in eine Dorfkneipe.

Die Arbeiten an der Schmißberger Dorfchronik dauerten etwas zwei Jahre. Das Buch ist während der Dorfmoderation und der Corona-Pandemie entstanden, was ein Arbeiten in Präsenz erschwerte. Herausgeber der Dorfchronik ist der Verein für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld.

Das Cover der Schmißberger Dorfchronik

Die Dorfchronik mit mehr als 230 Seiten kann zum Preis von 23 Euro bei Ortsbürgermeister Rudi Weber (06782 – 40439) aber auch per Mail unter info@schmissberg.de erworben werden.


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